Von Uli Cremer und Wilhelm Achelpöhler (8.12.2015)
Es ist ein Missverständnis, dass es bei dem am 4.12.2015 vom Bundestag beschlossenen Bundeswehrmandat um Syrien geht. Wie bei früheren Entscheidungen zu Kriegsbeteiligungen sind vor allem Bündnis-Belange die Antriebsfeder. So wie Kanzler Schröder 2001 der Bush-Regierung die „uneingeschränkte Solidarität“ zusicherte und Deutschland anschließend in den Afghanistankrieg hineinführte, geht es 2015 um die Solidarität mit der französischen Regierung, der Kanzlerin Merkel „jedwede Unterstützung“ versprach.