GRÜNER friedenspolitischer Kongress

Auf dem Weg in neue Auslandseinsätze und kein kritischer Blick zurück

1. Einleitung

In parlamentarischen Oppositionszeiten hat eine politische Partei die Möglichkeit, politische Konzepte und Strategien ohne Aktions- und Entscheidungsdruck zu überprüfen, zu bewerten und zu erneuern. Das können die GRÜNEN auf ihrem friedenspolitischen Kongress im März 2008 tun, zu dem wir unseren Diskussionsbeitrag leisten möchten.

Zustande gekommen ist der Kongress durch die Einrichtung einer friedenspolitischen Kommission Ende 2006, die „ausgehend von der Außenpolitik unter Rot-Grün, Grundlinien für zukünftiges friedens- und sicherheitspolitisches Handeln diskutieren und dem Bundesvorstand entsprechende Vorschläge machen“ soll. „Dabei sollen auch Verlauf und Ergebnisse der Auslandseinsätze der Bundeswehr bewertet werden.“

Zur Vorbereitung des Kongresses hat die friedenspolitische Kommission ein Diskussionspapier vorgelegt, das die zukünftig gewünschte Positionierung der GRÜNEN in der „Friedens- und Sicherheitspolitik“ skizziert. Das Papier ist eine traurige Bestätigung des Satzes, es „gehe nicht um GRÜNE, sondern um deutsche Außenpolitik“. Es ist von dem Bemühen um Anschlussfähigkeit an die Regierungspolitik gekennzeichnet. Deshalb unterscheidet es sich an den wesentlichen Eckpunkten nicht von dem Weißbuch der Bundeswehr, SWP-Veröffentlichungen oder entsprechenden Papieren anderer Parteien, die auf Bundesebene Regierungsverantwortung trugen oder tragen

Dass GRÜNE Politik sich inzwischen überwiegend im bundesdeutschen sicherheitspolitischen Mainstream bewegt, ist natürlich an sich nicht neu. Es muss allerdings betont werden, da das angesprochene Diskussionspapier die Attitüde des GRÜNEN Andersseins weiterhin hochhält. Dass man Mainstream-Positionen vertritt, erklärt das Papier damit, dass die Anderen die GRÜNEN Positionen übernommen hätten (quasi so wie in ökologischen Fragen eben auch). Die AutorInnen versteigen sich entsprechend zur These, die „Außen- und Sicherheitspolitik Deutschlands“ habe „sich mit der Regierungsbeteiligung der GRÜNEN gewandelt“. Die Realität ist leider genau umgekehrt: „Einschneidende Veränderungen“ hat es bei den GRÜNEN außenpolitischen Konzepten und der Programmatik gegeben, nicht bei denen der Anderen. In der Außen- und Sicherheitspolitik gab es 1998-2005 Kontinuität.

In der Konsequenz hat die „Gewaltfreiheit“ für die GRÜNEN inzwischen die Rolle eines alten Familienmöbels angenommen, das man pietätsvoll erhält, das aber von keinem großen praktischen Nutzen mehr ist. Nach wie vor wird sie als „Grundsäule grüner Politik“ bezeichnet. Während einstmals Friedenspolitik nur mit gewaltfreien Mitteln ausgetragen werden sollte, ist dieser Anspruch inzwischen in die Zukunft verlagert worden. „Grüne Friedens- und Sicherheitspolitik zielt…“ nur noch auf „Gewaltfreiheit“. Damit ist die Programmatik in Einklang mit der politischen Praxis der letzten 10 Jahre gebracht worden, in der die Beteiligung Deutschlands an Kriegen und der Umbau der Bundeswehr zu einer offensiv ausgerichteten Armee unterstützt wurde.

Entsprechend haben „viele Pazifistinnen und Pazifisten“ gerade nicht „ihre politische Heimat“ bei den Grünen „gefunden“ (S.3), sondern der Partei den Rücken gekehrt. Die umgekehrte Behauptung im Diskussionspapier ist schlicht unehrlich. Heute gibt es in der Partei sicher noch den ein oder anderen Pazifisten, aber das ist vermutlich in der SPD oder der Linkspartei auch so.

Mehrheitlich bekennt sich die GRÜNE Partei heute zum Militär. Forderungen nach Abschaffung der Bundeswehr oder Überwindung der NATO gehören der Vergangenheit an. Das vorgelegte Diskussionspapier setzt sich daher die Aufgabe zu klären, unter welchen Bedingungen das deutsche Militär eingesetzt werden und wie es dafür aussehen soll. In dieser Diskussion sind die GRÜNEN keineswegs die Vorreiter, vielmehr haben Andere, z.B. die CSU sogar bereits entsprechende Beschlüsse gefasst . Auch in Fachkreisen ist die Debatte schon länger im Gange, z.B. meldete sich der eine „Sachverständige“ der friedenspolitischen Kommission, Volker Perthes von der SWP im Mai 2007 mit einem entsprechenden Beitrag in der „Internationalen Politik“ zu Wort . Und wir können hinzufügen, dass die GRÜNEN Ausarbeitungen sich von der politischen Konkurrenz inhaltlich nicht allzu sehr unterscheiden.
2. Wie hat sich die internationale Lage gewandelt?

Nachdem Blockkonfrontation und Rüstungswettlauf zwischen West und Ost Geschichte sind, wird Deutschland von keinem Staat mehr bedroht. Die militärischen Ambitionen Deutschlands sind jedoch gewachsen und reichen heute weit über Europa bzw. das NATO-Gebiet hinaus: Deutschland wird am Hindukusch verteidigt, lautet die Formel. Aus Deutschlands Streben nach “mehr Verantwortung” im Rahmen des westlichen Weltordnungsregimes entwickeln sich deutsche Kriegsaktivitäten. Aus der Bundeswehr ist eine „Armee im Einsatz“ geworden, die in vielen Teilen der Welt tätig ist. Was 1991 mit Minensuchboten im Mittelmeer und Sanitätssoldaten in Kambodscha begann, manifestiert sich heute in den Kriegsschiffen vor der Küste des Libanon ebenso wie in dem militärischen Engagement auf dem Balkan oder in Afghanistan. Dabei erfolgen die militärischen Einsätze stets im Team, entweder im Rahmen der militarisierten EU oder der Neuen NATO.

In Zeiten der Blockkonfrontation bereitete die NATO den Atomkrieg vor, bis heute nimmt sie für sich das Recht auf den Ersteinsatz von atomaren Waffen in Anspruch.
Die in der NATO zusammengeschlossenen Staaten hatten ein gemeinsames Interesse in ihrer Gegnerschaft zur Sowjetunion. Der gemeinsame Gegner ist entfallen. Heute wird die NATO selbst zum Schauplatz der Konkurrenz der in ihr zusammengeschlossenen Staaten.

Heute sind die USA nicht nur NATO-Führungsmacht, sondern die einzige verbliebene Weltmacht. Das militärische Potenzial der USA ist beispiellos. Daraus leitet die USA den Anspruch ab, die Welt nach ihren Maßstäben zu ordnen. Die militärische Aufrüstung der USA hat nach dem 11.September 2001 einen erheblichen Schub erhalten. Ihre Funktion liegt nicht so sehr im viel beschworenen „Krieg gegen den Terror“, sondern darin, die Welt nach den Interessen der USA zu gestalten und auszurichten. Wer sich dem entgegen stellt, wird auf der „Achse des Bösen“ verortet und muss im äußersten Fall damit rechnen, mit einem Krieg überzogen zu werden. Nicht jedes Mal ist die NATO dabei die bündnispolitische Plattform: Für die vom UN-Sicherheitsrat nicht legitimierten Kriege in Afghanistan und im Irak setzte die US-Regierung auf „Koalitionen der Willigen“, die die Einflussnahme verbündeter Staaten auf ein Minimum reduzieren.

Potentielle Rivalen sind nicht nur die aufstrebenden Mächte Indien oder China, sondern nicht zuletzt die EU und Russland bzw. ein Bündnis Beider. Die US-Planungen, Raketenabwehrsysteme in Tschechien und Polen zu stationieren, sollen die Gräben zwischen den kerneuropäischen EU-Ländern der Euro-Zone (dem „alten Europa“) und dem „neuen Europa“ vertiefen und die Kooperation zwischen EU und Russland torpedieren.

Es ist keineswegs so, dass Konflikte nur durch die Anderen heraufbeschworen werden, z.B. durch „neue weltpolitische Akteure“, die „in ein kooperatives Weltsystem“ (S.2) eingebunden werden müssen, durch „die hegemoniale Politik Russlands gegenüber den ehemaligen Sowjetrepubliken“, oder durch die USA, wenn diese „mittels einer Präventivdoktrin (preventive strike) völkerrechtswidrige Angriffskriege zu legitimieren“(S.8) suchen. Die EU oder auch Deutschland sind nicht neutral und stehen als Militärmächte nicht über den Dingen, sondern sind Konfliktbeteiligte. Nicht zuletzt sind sie mit den USA verbündet.
3. Eine andere Bundeswehr?

Das Diskussionspapier fordert „eine andere Bundeswehr“. Diese soll im Schwerpunkt nicht Landesverteidigung, sondern „Friedenssicherung im multilateralen Verband“ machen, also „Stabilisierungseinsätze“ fahren. Bedauert wird, dass der entsprechende „Umbau der Bundeswehr… beileibe nicht vollendet“ sei. Das sieht übrigens der Leiter des Planungsreferats der Politischen Abteilung der NATO, Michael Rühle, genauso: „Die hohe Zahl deutscher Soldaten in Auslandseinsätzen darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Entwicklung der Bundeswehr zur ‚Einsatzarmee’ nicht vollendet ist.“ Er ist übrigens auch zum Kongress der GRÜNEN eingeladen, so dass die Gemeinsamkeit der Positionen noch genauer abgeklopft werden kann.

Im Weißbuch der Bundeswehr von 2006 werden die Aufgaben der Bundeswehr mit leicht anderer Wortwahl beschrieben: „Internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung einschließlich des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus sind auf absehbare Zeit ihre wahrscheinlichsten Aufgaben. Sie sind strukturbestimmend und prägen maßgeblich Fähigkeiten, Führungssysteme, Verfügbarkeit und Ausrüstung der Bundeswehr.“ Natürlich kann man sich über die Effektivität der ein oder anderen Maßnahme streiten, aber was wollen die GRÜNEN Kommissionsmitglieder im Kern anders machen? Ihre Konzeption einer angriffsfähigen Bundeswehr ist identisch mit der der aktuellen Bundesregierung. Ein Alternativkonzept für eine wirklich „andere“ Bundeswehr wäre z.B. eines, das sich um die Leitidee einer angriffsunfähigen Armee (Defensivarmee) rankt.

Dass Deutschland für „die Gewährung umfassender Sicherheit“ außerdem „mehr zivile Kapazitäten… sowie mehr polizeiliche Fähigkeiten“ braucht, wird vermutlich auch jedes Mitglied der aktuellen Bundesregierung unterschreiben. Die spannende realpolitische Frage wäre, wie man die gegenwärtige Unterordnung des Zivilen unter das Militärische aufzuheben gedenkt. Aber diese Frage wird in dem Diskussionspapier nicht einmal aufgeworfen, damit hat man offenbar kein Problem.
4. EU-Streitkräfte und NATO-Einbindung

Das Diskussionspapier betont, dass „die Einbindung deutscher Außenpolitik in die Gemeinsame Europäische Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) eine unmittelbar friedensstiftende Funktion hat.“ (S.1) Das gilt offenbar auch „bei der Bereitstellung europäischer Krisenreaktionskräfte“ (S.9): „Eigene zivile, polizeiliche und militärische Kapazitäten wurden aufgebaut. Die EU übernimmt mehr und mehr polizeiliche und militärische Missionen unter VN-Mandat. Wir begrüßen diese Entwicklung und befürworten den Ausbau dieser Komponenten.“ (S.10)

Der Ausbau der EU zur Militärmacht vollzieht sich jedoch in einem politischen Kontext, der keineswegs das von den AutorInnen gewünschte „Primat des Zivilen“ garantiert. Und dies dürften diese wissen, da sie als FachpolitikerInnen Dokumente wie den (abgelehnten) EU-Verfassungsvertrag und dessen aktuellen Neuaufguss sowie die EU-Sicherheitsstrategie (ESS ) kennen sollten.

Die gerühmte bisherige „Konzentration auf Soft Power“ (S.1) seitens der EU erklärt sich nicht durch ein europäisches „Besser-Sein“ im Vergleich zu der „militär-orientierten“ USA.

Die von einer Macht gewählten Mittel sind nicht zuletzt davon abhängig, was im eigenen Arsenal enthalten ist. Die USA haben dabei als global führende Militärmacht das größere Spektrum zu bieten. Sie sind insbesondere in der Lage, Militärinterventionen überall auf der Welt vorzunehmen. Zwar können sie nicht beliebig viele Kriege parallel führen, aber Waffen, Transportkapazitäten und Soldaten für zwei größere sind vorhanden. Die EU ist dazu augenblicklich (noch) nicht in der Lage. Ihre Interventionskapazitäten befinden sich derzeit aber im Aufbau (was ja von den GRÜNEN Diskussionspapier-VerfasserInnen begrüßt wird).

In den Worten von Robert Kagan, einem wichtigen Vordenker der Bush-Regierung: „Die militärische Stärke der Vereinigten Staaten hat in den USA die Neigung wachsen lassen, diese Stärke auch auszuspielen. Europas militärische Schwäche dagegen hat zu einer verständlichen Abneigung gegen Ausübung militärischer Macht geführt.“ Die verbale Zuspitzung ist hier nicht wichtig, sondern der Grundgedanke. Extrapoliert man diesen in die Zukunft, wenn die EU bei ihrer militärischen Aufrüstung wichtige Defizite wie fehlende Transportkapazitäten (Airbus A400M) oder fehlende moderne Spionagesatelliten beseitigt haben wird, wäre die Konsequenz, dass die EU-Staaten ihre Positionen vermutlich dann rabiater und vermehrt militärgestützt verträten.

Die Geschichte zeigt: Wer sich militärische Mittel zulegt, benutzt sie auch. Dass sich die EU zur Zeit als eher zivile Macht geriert, ist Ausdruck nicht vorhandener militärischer Möglichkeiten.

Prinzipiell lehnt die EU nämlich die von den USA eingesetzten Methoden keineswegs ab. Schließlich haben die EU-Staaten in den letzten 15 Jahren an verschiedenen US-geführten Kriegen teilgenommen, z.B. am 2.Golfkrieg 1991, am Jugoslawien-Krieg 1999 und am Afghanistan-Krieg 2001-?.

Die eigenen Militärpläne der EU verfolgen schließlich auch nicht den Zweck, Krieg als Mittel der Politik zu ächten oder zurückzudrängen, sondern es geht darum, autonome Fähigkeiten für eigene Kriegseinsätze aufzubauen. Selbst die Präventivkriegs-Idee aus der National Security Strategy (NSS) 2002 der USA ist der EU nicht völlig fremd. Insofern gibt es wenig Anhaltspunkte, dass die EU in Zukunft militärische Instrumente anders gebrauchen würde und wird als die USA.

Bei allem US-Bashing des Diskussionspapiers hier und dort, gelten die USA nach den EU-Verbündeten als „wichtigster Partner“. Denn: „Europa und die USA“ teilen „viele politische und wirtschaftliche Interessen, vom Interesse an Demokratie und einer freiheitlichen Ordnung bis zu offenen Märkten.“ (S.1)

Wie selbstverständlich wird von den VerfasserInnen des Papiers diese Feststellung zum Ausgangspunkt für weitere Überlegungen genommen, wie diese „gemeinsamen Interessen“ machtpolitisch durchgesetzt werden sollen. Eine kritische Betrachtung sind diese „gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen“ offenbar nicht mehr wert. Das war einmal anders, auch bei den GRÜNEN. Da gab es noch den Gedanken an eine Kritik des kapitalistischen Wachstums. Offenbar nimmt in dem gleichen Maß, in dem das kapitalistische Wachstum der führenden Industrienationen voranschreitet die Kritik daran ab. Je mehr die wirtschaftlichen Interessen des Westens auch den letzten Winkel der Erde durchdringen, je mehr andere Länder nach den eigenen Interessen geordnet werden, desto leiser die Kritik. Bei den VerfasserInnen des Diskussionspapiers ist sie ganz verstummt. Dabei sollte doch auffallen, dass die Durchsetzung dieser Interessen keineswegs friedlich und ohne Konflikte vonstatten geht. Den USA und der EU ist das durchaus bekannt. Deshalb rüsten sie sich für solche Konflikte auf.

Die gemeinsame Interessenlage belegt auch ein Vergleich der Bedrohungsanalysen in der EU-Sicherheitsstrategie (ESS ) und der Nationalen Sicherheitsstrategie der USA (NSS ). Beide definieren die Bekämpfung des Terrorismus und der Verbreitung von Massenvernichtungsmitteln sowie den Umgang mit so genannten gescheiterten Staaten, als Hauptbedrohungen, die somit ins Zentrum ihrer Sicherheitspolitik rücken.

In der Logik der gemeinsamen Ausgangslage betont die ESS (S. 13): „Es gibt wohl kaum ein Problem, das wir allein bewältigen können … Die transatlantischen Beziehungen sind unersetzlich. In gemeinsamem Handeln können die Europäische Union und die Vereinigten Staaten eine mächtige Kraft zum Wohl der Welt sein. Unser Ziel sollte eine wirkungsvolle, ausgewogene Partnerschaft mit den USA sein.“

Analog die NSS der Ära Bush: „Die Vereinigten Staaten können ohne die stetige Zusammenarbeit mit ihren Verbündeten und Freunden in Kanada und Europa wenig Bedeutsames in der Welt ausrichten.“ Die weitgehende Übereinstimmung zwischen Nordamerika und Europa bei der Bedrohungsanalyse basiere [,so die NATO-Stratgie von 1999] darauf, dass sie „Werte und Interessen… miteinander teilen.“ Das NATO-Bündnis sei nämlich „der konkrete Ausdruck wirksamen kollektiven Bemühens seiner Mitglieder um Förderung ihrer gemeinsamen Interessen.“

Diese bestehen in der ökonomischen Ordnung, von der beide profitieren, sowie in gemeinsamen Rohstoffinteressen. In den USA wird der Zugang zu Ölquellen seit langem als „vitales Interesse“ definiert – nicht nur von republikanischen Regierungen. Z.B. findet sich in Clintons Sicherheitsstrategie von 1999 der entsprechende Hinweis. Aber bereits 1979 hatte der damalige demokratische US-Präsident Carter seine Präsidentendirektive 59 erlassen und darin den Nahen Osten aufgrund seines Ölreichtums zum vitalen Interessengebiet erklärt. Sein Verteidigungsminister Harold Brown hatte den politischen Ansatz so beschrieben: „Der Schutz der Ölströme aus dem Mittleren Osten ist Teil unserer lebenswichtigen Interessen. [Zu ihrer Verteidigung] werden wir jede angemessene Maßnahme ergreifen, einschließlich der Anwendung militärischer Gewalt.“ Auch die ESS (S. 3) thematisiert die „Energieabhängigkeit“, die „Anlass zur Besorgnis“ gibt, denn „Europa ist der größte Erdöl- und Erdgasimporteur der Welt.“ Der Verbrauch „wird zu 50% durch Einfuhren gedeckt… zum größten Teil aus der Golfregion, aus Russland und aus Nordafrika.“ Wenn die aktuelle NATO-Strategie die „Unterbrechung der Zufuhr lebenswichtiger Ressourcen“ als „Risiko umfassenderer Natur“ nennt, geht es um die militärische Absicherung genau dieser Energievorräte.

Im Diskussionspapier heißt es: „Eine sich erweiternde und vertiefende EU hat eine friedensstiftende Funktion für Europa.“ (S.10) Da auch das EU-Militär global eingesetzt wird, drängt sich die Frage auf: Und wie ist die Auswirkung auf die außereuropäischen Regionen?

Die „friedensstiftende Funktion für Europa“ mag in diesen Wochen im Kosovo zu besichtigen sein. Dort wird nach Abspaltung des Kosovos von Serbien durch den NATO-Krieg 1999, die einseitige Anerkennung eines neuen Staates betrieben. Die Bewertung dieses Vorgangs durch die Süddeutsche Zeitung zeigt auf, dass nicht nur die USA, sondern eben auch die EU ein frivoles Verhältnis zum Völkerrecht haben:
„Als sei die Abkehr vom Prinzip der Unverletzbarkeit der Grenzen nicht schon schlimm genug, hat die EU auch noch ihre Selbstverpflichtung gebrochen, in Krisengebieten nur mit Rückendeckung der UN einzugreifen. Zu behaupten, die gültige Kosovo-Resolution der UN decke die faktische Übernahme eines sich einseitig für unabhängig erklärenden Kosovo in die Verantwortung der EU ab, ist Rechtsbeugung. Die einfache Wahrheit ist, dass die Europäer ohne Auftrag der UN vorangehen. Sie, die der Welt eigentlich mit gutem Beispiel dienen wollten, führen sich jetzt auf wie andere Großmächte auch, die ihre Interessen ohne Rücksicht auf die Schäden durchsetzen, die sie den Vereinten Nationen damit zufügen.“

Die GRÜNEN im Bundestag billigen diese Politik der EU. Die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo sei „unvermeidbar“ , ein Verzicht auf diese „untragbar“. Nach der Ankündigung der USA, ein unabhängiges Kosovo anzuerkennen, sah sich die EU einmal wieder vor die Alternative „mitmachen“ oder „irrelevant“ sein gestellt. Diesmal entschied sich die EU für das Mitmachen. Dies findet die ausdrückliche Billigung der GRÜNEN: „Die EU hat nur die Alternative, diesen Prozess koordiniert zu gestalten oder ihm naturwüchsig seinen Lauf zu lassen. Sie wird sich für das Erstere entscheiden.“ Das ist ein GRÜNES “JA” zur Ordnungsmacht EU, auch wenn dafür der Gründungskonsens der Vereinten Nationen gekündigt wird, die Achtung vor der territorialen Integrität des souveränen Nationalstaats .

5. Proliferation von Atomwaffen

Auch die Non-Proliferationspolitik ist zum Schauplatz der Konkurrenz von Weltmächten geworden, wie allein die zwei Beispiele Iran und Indien zeigen. Die USA schließen aus machtstrategischen Gründen mit Indien ein Abkommen zur Zusammenarbeit auf dem gebiet der Atomenergie, obwohl Indien den NPT nicht unterschrieben hat und bis vor kurzem auch von den USA deshalb mit Sanktionen belegt war. Heute ist die Atommacht Indien aus Sicht der USA ein willkommener Faktor zur Eindämmung Chinas. Anders der Iran: er hat den Atomwaffensperrvertrag (NPT) unterschrieben und gleichwohl nehmen die USA die Nutzung der Atomenergie durch den Iran zum Anlass zur Vorbereitung eines Krieges, an dem die EU als wichtiger Handelspartner des Iran weniger Interesse haben.

Merkwürdig unbestimmt bleibt das Diskussionspapier bei der Position zur Weiterverbreitung von Atomwaffen. Sicherlich, möchte man nicht und findet: „Wir brauchen einen globalen Diskurs auch über die Proliferationsgefahren der Atomenergie“. Richtig erkannt wird, dass „der globale Ausstieg aus der Risikotechnologie Atomkraft die beste Strategie gegen nukleare Proliferation“ ist. Dies wird jedoch nur „langfristig“ gesehen und es wird keine Verbindung zum NPT (Atomwaffensperrvertrag) hergestellt. Während diverse andere internationale Rüstungsbegrenzungsverträge erwähnt werden, kommt dieser im Papier nicht vor.

Bedauerlicherweise ist aber eben dieser NPT das Proliferationsrisiko Nr.1. Denn in seinem Artikel 4 ist die weltweite Förderung der Atomenergie verankert (auf Initiative der Bundesrepublik Deutschland übrigens). Entsprechend tritt die überwachende IAEO als Kontrollinstanz einerseits als „Feuerwehr“ auf und soll Feuer löschen. Andererseits hat sie den Auftrag, Förderungsprogramme für Brandstifter durchzuführen.

Wer Weiterverbreiterung verhindern will, muss zuerst vor seiner eigenen Tür kehren. Für Deutschland konkretisiert bedeutet dies: Erstens muss Deutschland der nuklearen Teilhabe entsagen (Bereitstellung von deutschen Trägersystemen für US-Atomwaffen) und für den Abzug aller Atomwaffen aus Deutschland sorgen. Zweitens muss Deutschland kurzfristig eine politische Erklärung abgeben, dass sie den Ersteinsatz von Atomwaffen, den sich die NATO vorbehält, politisch nicht mehr mit trägt und beabsichtigt, einen entsprechenden Beschluss in der NATO herbeizuführen. Drittens muss Deutschland seine eigenen AKWs abschalten, und zwar schneller als bisher vorgesehen. Diese Beschleunigung muss als Zeichen in den Zusammenhang mit der globalen Gefahr der Weiterverbreitung eingeordnet werden. Parallel wären ehrgeizige Energieeinsparprogramme und die Forcierung der erneuerbaren Energien vorzusehen.

Für die GRÜNEN als Partei, die für den Ausstieg aus der Atomenergie steht, ist deswegen eine Positionierung gegen den gegenwärtigen NPT dringend geboten.
6. Kriterien für Auslandseinsätze und Verhältnis zur UNO

Zentrales Anliegen des Diskussionspapiers ist, Kriterien für Auslandseinsätze der Bundeswehr innerhalb der GRÜNEN festzulegen. Zuallererst verlangt das Diskussionspapier dabei eine „Mandatierung durch die Vereinten Nationen“ (S.13). Schließlich ist „unsere Priorität… die Stärkung kollektiver Friedenssicherung im Rahmen der Vereinten Nationen“ und man „setzt auf einen kooperativen Multilateralismus“. Das sieht die politische Konkurrenz, die CSU, im Grunde genauso: „Jeder Einsatz der Bundeswehr im Ausland muss in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz, der Satzung der Vereinten Nationen und dem Völkerrecht, der Bewahrung oder Wiederherstellung des Friedens und der internationalen Sicherheit dienen. Dabei streben wir eine möglichst breite multinationale Beteiligung an, insbesondere unserer Partner in EU und NATO.“

„Multilateral“ statt „unilateral“ unter dieser Losung treten die EU, Russland und China gleichermaßen dem Anspruch der USA auf eine Rolle als einziger Weltordnungsmacht entgegen. Gemeint ist damit nicht der Verzicht auf Weltordnungsambitionen, man will sie nicht den USA überlassen, sondern dabei sein.

Grundsätzlich wird im Diskussionspapier „Militär im Rahmen multilateraler Friedenssicherung der Vereinten Nationen“ für „perspektivisch noch unverzichtbar“ (S.12) gehalten. Wie sieht diese „Friedenssicherung“ aktuell aus? Alle vom UN-Sicherheitsrat beschlossenen Kampfeinsätze (nach Artikel VII der UN-Charta) werden nicht von der UNO selbst geführt, sondern privaten Anbietern wie der NATO übertragen. Diese erhalten ein Mandat, mit dem Segen der UNO den entsprechenden Einsatz durchzuführen. Die UN-Organisation selbst ist mangels eigener Streitkräfte gar nicht in der Lage, derartige Einsätze selbst durchzuführen. Aus diesem Manko könnte man die Forderung ableiten, die UNO müsste eine eigene Armee aufstellen oder die einzelnen UN-Mitglieder (wie z.B. Deutschland) müssten ihre Truppen der UNO unterstellen. Dies wird jedoch nicht getan. Stattdessen sollen „VN-geführte Friedensmissionen… Vorrang vor Militärmissionen“ haben, die z.B. von der NATO ausgeführt werden. Da es keine einzigen UN-geführten Kampfeinsatz nach Kapitel VII gibt, geht es bei diesen „Friedensmissionen“ um etwas völlig Anderes, nämlich friedenserhaltende Einsätze („Blauhelme“). Nur bei diesen sollen „die Vereinten Nationen… in die Lage versetzt werden, diese Operationen effektiv durchführen … zu können.“ In dem Zusammenhang wird „eine größere Unterstützung von Seiten der westlichen Staaten“ eingefordert. Worin diese bestehen soll, bleibt unklar.

Die wesentliche Position ist: Das Kampfeinsatz-Monopol der Nationalstaaten bzw. der Militärpakte (insbesondere NATO) steht nicht zur Debatte. Militärische Macht soll der UNO weiterhin vorenthalten werden. Die Funktion der UNO reduziert sich entsprechend darauf, die Militäroperationen Anderer zu legitimieren, also mit einem Mandat zu versehen. Leider ist es keineswegs so, dass in diesem Prozess die UNO den aktiven Part spielt. Die Initiative geht vielmehr regelmäßig von den einschlägigen Militärmächten aus, die die UNO benutzen (wollen), um eigene Einsätze zu rechtfertigen.

Bezüglich der UNO sind zwei Ebenen auseinander zu halten:
Erstens die Grundidee des Weltstaates mit Gewaltmonopol, der andere Gewaltanwendung ächtet, den Armen und Entrechteten hilft und anderes Gutes tut. Aus dieser Idee erwächst die Attraktivität der UNO in der Öffentlichkeit, die ein UN-Mandat für Militäroperationen erstrebenswert macht. Ein Kampfeinsatz mit UN-Mandat wird entsprechend als neutraler Robin-Hood-Einsatz wahrgenommen und deswegen von den Weltmächten als Rechtfertigung für den Einsatz ihrer Gewalt gern genutzt.

Die zweite Ebene ist die machtpolitische Realität, die sich in der UNO als Organisation der Nationalstaaten spiegelt. Die UN sind kein Parlament, in dem die Staaten der Welt per Mehrheitsentscheid die Welt gleichberechtigt gemeinsam ordnen und diese Beschlüsse in gleicher Weise umsetzen. Die Staaten der UN teilen sich in zwei Gruppen: die Staaten, die die Welt nach ihren Interessen ordnen können, und jenen, die geordnet werden. Der Gedanke, dass die Staaten der 3. Welt über die UN den Industriestaaten Vorschriften machen könnten ist absurd – der umgekehrte Fall keineswegs.

Ein UN-Beschluss kommt dann zustande, wenn er eine Mehrheit findet und keiner der 5 ständigen SR-Mitglieder ein Veto einlegt. Die einzelnen Mächte haben ihr jeweiligen Interessen, wie die Welt aus ihrer Sicht zu ordnen sei. Diese Ambitionen geben sie nicht dabei auf, dass sie keine Mehrheit im UN-Sicherheitsrat als dem eigentlichen Machtorgan der UNO organisiert bekommen. Dann wird nämlich die ohnehin geplante Militäraktion nicht unterlassen, sondern in Eigenregie ohne UN-Mandat durchgeführt. So geschehen beim NATO-Krieg gegen Jugoslawien 1999 oder auch beim Irak-Krieg 2003 von USA und Britannien mit weiteren Verbündeten. Auch das Zustandekommen eines UN-Mandats macht einen Krieg nicht unterstützenswert: Die Aktivitäten gegen den UN-mandatierten Irak-Krieg 1991 gehören zu den positiven Traditionen unserer Partei.

Um deutsche Ambitionen, die Welt mitzuordnen, verwirklichen zu können, fordern die deutschen Bundesregierungen von Kohl bis Merkel einen eigenen Sitz im UN-Sicherheitsrat. Es war aber die Regierung Schröder/Fischer, also Rot-Grün, die die Forderung nach einem deutschen Sitz zu ihrer zentralen außenpolitischen Kampagne 2004/2005 machte. Aus taktischen Gründen suchte man die Allianz mit drei anderen Interessenten (Indien, Japan und Brasilien) und nahm Konflikte in der EU in Kauf (insbesondere mit Italien).

Das alles hatte mit der GRÜNEN Programmatik von 1998 nicht mehr das geringste zu tun. Damals hatten sich die GRÜNEN noch den Vorschlag zueigen gemacht, „ständige regionale Sitze im Sicherheitsrat einzuführen, die nach dem Rotationsprinzip besetzt werden. Deutschland soll zugunsten diesen Modells auf die Forderung nach einem eigenen ständigen Sitz verzichten.“

Im 2002er Programm der GRÜNEN blieb dann nur noch „das langfristige Ziel eines gemeinsamen europäischen Sitzes… bestehen“. Als nächstes erkannte Außenminister Fischer (von den GRÜNEN) messerscharf, dass in dieser Richtung kurzfristig nichts zu wollen ist, denn „Großbritannien und Frankreich… müssten … ja ihren ständigen Sicherheitsratssitz aufgeben.“ Was also tun in der Zwischenzeit, wenn kurzfristig die Zusammensetzung des Sicherheitsrates geändert wird? Dann, sagt Fischer im Oktober 2003, „werden wir uns nicht vordrängeln. Aber die Bundesrepublik Deutschland wird sicherlich gefragt sein.“

Vor diesem Hintergrund darf sich ein Diskussionspapier nicht vor diesem Thema wegducken. Zwar behaupten deutsche Parteien der verschiedenen Couleur seit 1992, dass das Streben nach dem Sitz im Sicherheitsrat Ausweis von Regierungsfähigkeit in der Außenpolitik ist sei. Mit der gerne beschworenen Realpolitik hat das jedoch nicht das Geringste zu tun. Jedes Jahr verschieben sich die internationalen Gewichte weiter zuungunsten der europäischen Staaten, so dass ein weiterer Sitz aus dieser Region immer unrealistischer wird. Es täte den GRÜNEN gut, diese Wahrheit auszusprechen und die eigenen Fehler in diesem Zusammenhang einzugestehen. Der Vorschlag aus dem eigenen 1998er Wahlprogramm ist nicht nur politisch korrekt und von demokratischem Geiste beseelt, sondern auch brandaktuell und realitätstauglicher als der Unfug, den deutsche PolitikerInnen in Regierungsverantwortung seit 16 Jahren treiben. Selbst in der deutschen außenpolitischen Community fordern übrigens die ersten, dass „Deutschland aus dem Rennen um ständige Sitze im UN-Sicherheitsrat aussteigen sollte“ .
7. Parlamentsbeteiligung bei Auslandseinsätzen

Wie auch die CSU halten auch die GRÜNEN AutorInnen die parlamentarische Kontrolle bei Auslandseinsätzen für notwendig. Das ist nicht selbstverständlich. Schließlich hat der Bundestag 2004 unter Rot-Grün die Parlamentsbeteiligung eingeschränkt. Im Rahmen eines ausgerechnet „Parlamentsbeteiligungsgesetz“ benannten Gesetzes wurden zahlreiche Ausnahmetatbestände erfunden, u.a. „Bundeswehreinsätze von geringer Intensität“, bei denen die Regierung seitdem ohne Bundestagsbeschlüsse Soldaten zu Auslandseinsätzen entsenden darf. Im Wahlprogramm 1998 hatten die GRÜNEN noch formuliert „Ein Entsendegesetz lehnen wir ab“ und gefordert, Auslandseinsätze an 2/3-Mehrheiten zu knüpfen.
8. Auslandseinsätze und nationale Interessen

Hier herrscht auf ersten Blick keine Übereinstimmung mit der CSU, bei der es heißt:
„Ein Auslandseinsatz der Bundeswehr muss den sicherheitspolitischen Interessen Deutschlands und den Werten unseres Landes entsprechen. In unserem vorrangigen Interesse liegt die Verhütung und Beilegung von Konflikten in Europa und in unmittelbarer europäischer Nachbarschaft. Darüber hinaus sind wir besonders an Stabilität in Regionen interessiert, die für die Sicherheit unserer Handelswege und den Zugang zu Rohstoffen und Energie relevant sind, in denen Ursachen für Migration nach Deutschland bzw. in die EU entstehen können, oder von denen sonstige Gefahrenquellen wie organisierte Kriminalität oder terroristische Aktivitäten ausgehen können. Schließlich setzen wir uns für die weltweite Beachtung der Menschenrechte und des Völkerrechts ein; daher sollte Deutschland Fähigkeiten für humanitäre Maßnahmen vorhalten.“

Andererseits wäre die CSU einer Forderung der AutorInnen nachgekommen: Es „müssen nicht nur die Werte, sondern auch die Interessen, die einem … Einsatz zu Grunde liegen, offen gelegt werden“ (S.13). Leider machen die AutorInnen dies selbst nicht, hier herrscht Nebelbildung vor. Statt über Deutschland wird über „Europa“ geredet, das „auf dem Balkan und in Somalia“ eingegriffen habe. Wenn an anderer Stelle jedoch betont wird, dass „Europa und die USA viele politische wie wirtschaftliche Interessen“ teilen, „vom Interesse an Demokratie und einer freiheitlichen Ordnung bis zu offenen Märkten“ (S.1) ist der Unterschied zur CSU-Position vielleicht doch nicht zu groß.
9. Anwendung der Kriterien auf Afghanistan-Einsätze

Die beiden Kriterien „Exitstrategie notwendig“ und „Akzeptanz“ (= „belastbare Akzeptanz in der deutschen Bevölkerung“) legen nahe, den Katalog einmal auf den prominentesten aktuellen Militäreinsatz anzuwenden: auf Afghanistan.

Dort gelten bekanntermaßen zwei Mandate: 1. Operation Enduring Freedom, 2. ISAF .

1) OEF

Für OEF gibt es zwar seit 2001 jährlich erneuerte Bundestagsmandate, aber kein UN-Mandat. Die USA und ihre Verbündeten haben sich selbst mandatiert.

Die Regierungen der NATO-Länder sagen: Die USA sind am 11.9.2001 angegriffen worden. Deswegen können sie laut UN-Charta Artikel 51 das Selbstverteidigungsrecht in Anspruch nehmen. Das habe der UN-Sicherheitsrat auch anerkannt. Mit dem von der NATO ausgerufene Bündnisfall wird aus der individuellen Selbstverteidigung der USA eine kollektive. Also sei völkerrechtlich alles im Lot.

So ist jedoch nicht: Am 12.9.2001 hat der UN-Sicherheitsrat die Staaten aufgefordert, „dringend zusammenzuarbeiten, um die Täter, Drahtzieher und Förderer dieser terroristischen Anschläge vor Gericht zu bringen, und betont, dass diejenigen, die den Tätern, Drahtziehern und Förderern helfen, sie unterstützen oder ihnen Zuflucht gewähren, zur Rechenschaft gezogen werden.“ (Resolution 1368 (2001)) In der Tat hat er gleichzeitig das Recht auf Selbstverteidigung anerkannt. Dieses gilt jedoch laut UN-Charta Art. 51 nur solange „bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat.“ Das ist jedoch am 28.9.2001 geschehen, indem der Sicherheitsrat einen umfangreichen Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung des Terrorismus verabschiedete, in dem kein Militärschlag vorkommt (Resolution 1373 (2001)). Damit war das Recht auf Selbstverteidigung völkerrechtlich „erloschen“, bevor die USA und ihre Verbündeten im Oktober 2001 in Afghanistan einmarschierten.

Dem OEF-Einsatz fehlte also von der ersten Stunde an die völkerrechtliche Legitimation. Insofern hätte die Mehrheit der GRÜNEN Abgeordneten diesem Einsatz seit 2001 nach den von der friedenspolitischen Kommission aufgestellten Kriterien nicht zustimmen dürfen. Dies ist allerdings trotzdem jahrelang geschehen.

2) ISAF

Der ISAF-Einsatz, der auch die Tornados mitumfasst, basiert auf einem Mandat nach Kapitel VII der UN-Charta, also einem Mandat für einen Kampfeinsatz. Es handelt sich also nicht um einen friedenserhaltenden Blauhelmeinsatz. Begründung war und ist, dass „die Situation in Afghanistan eine Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“ darstelle. Zu Beginn war der ISAF-Einsatz auf Kabul beschränkt, spätere UN-Mandate weiteten ihn auf ganz Afghanistan aus. Insofern sind Bundeswehr-Kampfeinsätze im Rahmen von ISAF in Nord-, Süd-, Ost- oder Westafghanistan völkerrechtlich gedeckt.

Allerdings ist beim ISAF-Einsatz beim besten Willen keine Exitstrategie erkennbar. Diese ist laut Diskussionspapier für Einsätze aber „notwendig“ (S.14): „Vor einer Mission muss klar und explizit benannt sein, welche Ziele mit welchen Mitteln bis wann erreicht sein sollen.“ (S.14). Da die Mehrheit der Bevölkerung im Gegensatz zur Mehrheit des Bundestages den Afghanistan-Einsatz bereits über einen langen Zeitraum ablehnt, kann von einer „belastbaren Akzeptanz“ nicht die Rede sein.

Wendeten die GRÜNEN nur diese beiden Kriterien konsequent an, ergäbe sich eine klare Ablehnung von ISAF. Stattdessen wird bei jeder Aufstockung der NATO- bzw. Bundeswehr-Verbände nach einem Strategiewechsel gerufen.

Bis heute ist die grundsätzliche Zustimmung der Mehrheit der GRÜNEN zu ISAF ungebrochen. Insofern sind wir gespannt, wie sich der vorgeschlagene Kriterienkatalog auf die GRÜNE ISAF-Positionierung in den nächsten Monaten auswirken wird.
10. Der Blick zurück

Die GRÜNE Jugend hatte einige Monate vor Einrichtung der GRÜNEN friedenspolitischen Kommission eine eigene „unabhängige Kommission“ eingerichtet, die einen etwas anderen Auftrag hatte, nämlich „die grüne Friedenspolitik in der Regierungszeit von 1998 bis 2005 aufzuarbeiten.“ Hier war auch ein detaillierter Fragenkatalog mit verabschiedet worden, der u.a. Fragen enthielt wie: „Welche Rolle spielten deutsche RegierungspolitikerInnen im Vorfeld und während des Kosovokrieges (Hufeisenplan, Diskussion um Racak, Annex B zum Rambouillet-Vertragsentwurf etc.)?“ Eine entsprechende kritische Aufarbeitung als Ausgangspunkt für die Formulierung zukünftiger politischer Strategien war von der Partei leider nicht erwünscht .

Da die friedenspolitische Kommission das Thema der rotgrünen Regierungsjahre nicht gänzlich ausklammern konnte, entschied sie sich für zwei Kapitel am Ende („Der Blick zurück“ und „Völkerrecht und Schutz der Menschenrechte“).

Hier wird der 1999 aus der Teilnahme am NATO-Angriffskrieg gegen Jugoslawien resultierende Bruch des Völkerrechts (der auch von der Mehrheit der GRÜNEN unterstützt wurde) nicht wirklich bedauert, sondern in ein „schweres völkerrechtliches Dilemma“ umgedeutet. Es wird darüber fabuliert, dass man „nur zwischen zwei falschen Alternativen wählen“ konnte, „zwischen nicht-mandatiertem Kriegseinsatz und der Akzeptanz schwerster Menschenrechtsverletzungen vor der eigenen Haustür“ (S.17).

Die Entscheidung auf dem Bielefelder Parteitag war knapp: Eine nicht unbeträchtliche Minderheit der Partei (darunter die AutorInnen dieses Papiers) hatte das beschworene „Dilemma“ 1999 nicht, sondern lehnte den Angriffskrieg ab, zumal damals andere Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung standen, aber politisch nicht gewollt waren . Dass diese politischen Positionen im Diskussionspapier der friedenspolitischen Kommission nicht vorkommen, hat damit zu tun, dass diese offenbar zu einseitig mit UnterstützerInnen des NATO-Krieges besetzt war.

Während bezüglich des Jugoslawien-Krieges das völkerrechtswidrige Vorgehen eingeräumt wird, geht man über den zweiten Sündenfall, der nur 2 ½ Jahre später folgte, nämlich den Afghanistan-Krieg auf der Basis der Koalition der Willigen unter Enduring Freedom komplett hinweg (s.o.). Diese Entscheidung, auch von den GRÜNEN viele Jahre mitgetragen, zeigt, dass Jugoslawien kein „Ausrutscher“ war, sondern insgesamt ein taktisches Verhältnis zum Völkerrecht vorliegt. Gelingt es im UN-Sicherheitsrat eine Mehrheit zu organisieren, nimmt man diese gerne zur Legitimation des ohnehin geplanten Krieges entgegen. Zeichnet sich Widerstand ab (z.B. „durch die Weigerung Russlands und Chinas“ (S.17)), mandatiert man sich eben selbst. Vor diesem Hintergrund ist das Kriterium der Völkerrechtskonformität für Bundeswehreinsätze nicht besonders glaubwürdig („Der Sicherheitsrat… allein ist legitimiert… die Anwendung von Gewalt zu ermöglichen… Eine Selbstmandatierung anderer Institutionen, wie der NATO, lehnen wir ab.“ (S.13)).

Um die geschilderten Dilemmata in Zukunft zu vermeiden, möchte man „die Weiterentwicklung des Völkerrechts vorantreiben, so dass die Weltgemeinschaft breit legitimierte Entscheidungen treffen kann und das Dilemma, vor dem wir im Kosovo standen, aufgelöst wird“ (S.17). Auch dies ist eine Position, die keineswegs exklusiv-grün ist. Alle NATO-Regierungen nahmen aus dem Jugoslawien-Krieg das Learning mit, dass das bestehende Völkerrecht für die eigenen machtpolitischen Zielstellungen hinderlich war und man dieses daraufhin verändern („weiterentwickeln“) müsse. Dann wären in Zukunft wieder eigene Ambition und Recht in Einklang.

Soweit verständlich. Nur wie soll so etwas umgesetzt werden? Sollen Russland und China im Rahmen einer UN-Reform die Veto-Rechte entzogen werden? Wenn ja: Warum sollten diese beiden Mächten das mit sich machen lassen? Sieht so die viel beschworene „Realpolitik“ und „Regierungsfähigkeit“ aus? Es ist schon bemerkenswert, dass Utopien und fundamentalistische Forderungen auch in NATO-Kreisen vorkommen.
11. Fazit

Mit der von der friedenspolitischen Kommission vorgelegten außenpolitischen Konzeption wird ein eigenständiges GRÜNES Profil in diesem Bereich weiter aufgegeben. Es werden von CDU/CSU, SPD und FDP ausgetretene Pfade beschritten.

Demgegenüber halten wir es für erforderlich, die positiven Traditionslinien GRÜNER Friedenspolitik wieder zu beleben. Hierzu haben wir im letzten Jahr in der Gründungserklärung der GRÜNEN FRIEDENSINITIATIVE einige Vorschläge gemacht . Wir müssen die Fehler, Versäumnisse und Sünden der rotgrünen Jahre gemeinsam aufarbeiten. Nur wer das Falsche der Vergangenheit benennt und eingesteht, reduziert die Wahrscheinlichkeit, dass es wiederholt wird. Nur wer aus den Fehlern der eigenen Geschichte lernt, kann die Zukunft positiv gestalten.

Uli Cremer
Wilhelm Achelpöhler

Kontakt:
Uli Cremer 0160 / 81 21 622 – cremer@gruene-friedensinitiative.de
Wilhelm Achelpöhler 0171 / 17 17 392 – achelpoehler@gruene-friedensinitiative.de

www.gruene-friedensinitiative.de

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